LEISTUNGEN FÜR ANGEHÖRIGE
Was wenn ich mal selbst die Pflege meiner Angehörigen nicht leisten kann?
Werde ich zur Pflege meiner Angehörigen bezahlt von der Arbeit freigestellt?
Welche Unterstützung gibt es noch?
Der Gesetzgeber, bzw. die Pflegekassen haben schon lange erkannt, dass die Pflegenden Angehörigen zur Sicherstellung der häuslichen Pflege die mit Abstand wichtigsten Menschen sind. Deshalb wurden in den letzten Jahren verschiedene Unterstützungsleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung verankert, um den Angehörigen den Pflegealltag zu erleichtern, bzw. Notsituationen aufzufangen:
- Verhinderungspflege für längstens 6 Wochen im Kalenderjahr https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-€ monatlich https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html
- Kurzzeitpflege für längstens 8 Wochen im Kalenderjahr https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/42.html
Bezahlte Freistellung von der Arbeit:
Pflegende Angehörige können für bis zu 10 Arbeitstagen je Kalenderjahr das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei den Pflegekassen beantragen, heißt die Pflegekassen bezahlen einen Großteil des Verdienstausfalles für maximal 10 Arbeitstage.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/44a.html
Ganz aktuell gibt es Überlegungen zwischen Arbeitgebervertretern und Versicherern, ob und ggf. wie Versicherungsmodelle etabliert werden können, mit denen es Arbeitgebern ermöglicht wird, den Ausfall ihrer Mitarbeitenden durch die Pflege von Angehörigen zu versichern, bzw. die Pflege im Versicherungsfall durch eine andere Person sicherstellen zu lassen.
Frage unbedingt bei deinem Arbeitgeber nach, welche Möglichkeiten es für dich als pflegendem Angehörigen gibt.
Unbezahlte Freistellung:
Pflegende Angehörige haben auch das Recht, sich zur Pflege vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Beschäftigte hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html
Weitere Unterstützung
Warum nicht von den Erfahrungen anderer profitieren? Oder auch – geteiltes Leid ist halbes Leid!
Hilfe zur Selbsthilfe:
Für den Kreis Viersen koordiniert die Selbsthilfekontaktstelle alle Selbsthilfegruppen im Kreisgebiet und hilft auch bei der Gründung einer eigenen Selbsthilfegruppe:
Für den Kreis Viersen unterstützt zudem das Kontaktbüro zur Pflegeselbsthilfe Viersen
Ansprechpartner: Stefan Urban / Ralf Kurzweg
Tel. 02151-334-7399
E-Mail: