Wenn der/die Pflegebedürftige gesetzlich versichert ist, beantragst du Pflegeleistungen bei der Krankenkasse, denn die ist zugleich auch die Pflegekasse.
Den Antrag kann man inzwischen bei allen gesetzlichen Krankenkassen digital stellen. (Solltest du ein Analog-Fan sein, kannst du dir den Antrag natürlich auch in Papierform zusenden lassen.)
Hierfür benötigst du erstmal nur die Grunddaten des/der Pflegebedürftigen:
- Name
- Anschrift
- Versicherungsnummer
- Bankverbindung
Zusätzlich gibst du hier bereits die Erkrankungen / Einschränkungen der/des Pflegebedürftigen an, weshalb Pflegeleistungen beantragt werden.
Ärztliche Befunde / Berichte müssen hier noch nicht eingereicht werden.
Mit dem Antrag beantragst du die Einstufung in einen Pflegegrad.
Hierfür vereinbart der Medizinische Dienst einen Besuchstermin zu Hause, um durch ein persönliches Gespräch, bzw. Interview den Pflegebedarf einzuschätzen und die häuslichen Verhältnisse zu untersuchen.
Bei diesem Termin solltest du alle aktuellen Befunde und Berichte vorliegen haben und dem Medizinischen Dienst zur Verfügung stellen.
Als Ergebnis dieses Termins bekommst du für den/die Pflegebedürftigen zeitnah ein sogenanntes Pflegegutachten mit der Einstufung in einen Pflegegrad und ggf. weiteren Empfehlungen wie erforderliche Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen oder weitere medizinische Behandlungen.
Wenn der/die Pflegebedürftige privat versichert ist, musst du das Antragsverfahren mit dem Privatversicherer klären.