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AMBULANTE ANGEBOTE

Welche ambulanten Angebote für Pflegebedürftige gibt es?
Gibt es auch Gruppenangebote?
Was zahlen die Pflegekassen?
Wo finde ich entsprechende Anbieter?

Zusätzlich zu den bereits genannten Pflegeleistungen gibt es auch ambulante Angebote für Pflegebedürftige.

Das können Leistungen zur Unterstützung im Alltag sein oder auch Betreuungsangebote.

Gesetzlich geregelt ist hier ein Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege – also nicht in vollstationärer Pflege – haben einen Anspruch auf 125,-€ monatlich als sogenannten Entlastungsbetrag. Dieses Geld kann eingesetzt werden, um – wie der Name schon sagt – dich als pflegenden Angehörigen zu entlasten, indem zeitweise deine Aufgaben durch andere Menschen, sogenannte Alltagshelfer/innen übernommen werden.

Das kann z.B. die Fahrt zum Arzt sein, der Einkauf, die Begleitung beim Spaziergang, die Hilfe bei der Hausarbeit, oder einfach nur die persönliche Betreuung.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Wichtig an dieser Stelle: Medizinische Leistungen können ausschließlich durch Fachpersonal von häuslichen Pflegediensten erbracht werden.

Die Anbieter können ihre Leistung direkt mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie eine entsprechende Zulassung haben.

Eine Übersicht der zugelassenen Anbieter findest du hier:

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Privatpersonen, z.B. Nachbarn oder Ehrenamtler vom Entlastungsbeitrag profitieren. Nähere Infos erhälst du bei deiner Pflegekasse.

Unter dem o.g. Link findest du auch Gruppenangebote.

Hier werden mehrere Pflegebedürftige in einer kleinen Gruppe durch Fachpersonal betreut. Die Betreuung kann in den Räumlichkeiten des Anbieters stattfinden, oder auch im Wohnumfeld eines der Pflegebedürftigen.

Das nennt sich ambulante Wohngemeinschaft.

Optimalerweise bringt man hier Menschen zusammen, die ein gemeinsames Interesse teilen, z.B. die Skatrunde oder die Backrunde.

Ambulantes betreutes Wohnen

Hier unterscheidet man zwischen ambulant betreuten Wohngruppen und dem/der Pflegebedürftigen, der/die weiter in seinem eigenen Zuhause wohnt, hier aber Unterstützung bekommt.

Bleibt der/die Pflegebedürftige zu Hause wohnen, erhält er/sie Unterstützung und Begleitung im Alltag, abhängig von der persönlichen Lebenssituation, den Möglichkeiten und Bedürfnissen.

Diese Form der Unterstützung kommt oft bei Menschen mit psychischen Erkrankungen zum Tragen und ermöglicht ihnen eine weitestgehend selbständige Lebensführung.

Leistungen musst du beim Landschaftsverband Rheinland – LVR beantragen.

Bei den ambulant betreuten Wohngruppen ist wiederum die Pflegekasse zuständig. Die Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung der Pflegekassen findest du hier:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/38a.html

Und hier dann eine Auflistung der Ambulanten betreuten Wohngemeinschaften im Kreis Viersen:

Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Kreis Viersen

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG) für Menschen mit Pflegebedarf stehen für wohnortnahe Versorgung in Kleingruppen sowie für eine am Normalitätsprinzip orientierte Pflege und Begleitung. Anders als in stationären Pflegeheimen leben hier nur bis zu maximal sechzehn Menschen zusammen, die ähnliche Versorgungsbedürfnisse haben (z.B. Pflege, Betreuung).

Ihnen wird ein selbstbestimmtes Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Dienst ermöglicht.

Einige Wohngemeinschaften haben als einen besonderen Schwerpunkt die Versorgung und Betreuung von Menschen mit Beatmungs- und Intensivpflegebedarf oder mit Demenz.

Alle in dieser Broschüre aufgeführten ambulant betreuten Wohngemeinschaften verfügen über die vertragliche Zulassung zur Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch. Die in Anspruch genommenen Leistungen können somit mit den Pflege- und Krankenkassen abgerechnet werden.

Sollten Sie darüberhinausgehende Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können, ist es möglich, er- glänzende Leistungen des Trägers der Sozialhilfe zu beantragen.